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20) Über alte Koketten, Prüde, Spröde, Betschwestern, Gevatterinnen.
Ich schweige von der Vorsichtigkeit im Umgange mit alten Koketten; mit solchen, die sich einbilden, die Ansprüche auf Bewunderung, auf Huldigung und die Gewalt ihrer Schönheit würden, wie die gesetzmäßigen Rechte der Juristen, durch dreißigjährigen Besitz um desto sichrer; die in fünf Jahren nur einmal ihren Geburtstag feiern, und die, wenn sie an der Spitze einer Bücherzensur stünden, am ersten den Kalender konfiszieren würden. Ich schweige von den Prüden, Strengen, Spröden und Betschwestern, mit welchen man zuweilen, wie ich höre, unter vier Augen ganz anders als in Gesellschaft umgehn darf, und von denen leichtfertige Leute behaupten: verschwiegene und kühne Männer machten bei dieser Klasse grade am leichtesten ihr Glück. Ich schweige von den sogenannten alten Gevatterinnen und Frauen Basen, die sich's zur christlichen Pflicht machen, den Ruf ihrer Nachbarn und Bekannten von Zeit zu Zeit an die Sonne zu ziehn, und mit denen man es daher nicht verderben darf. - Ich schweige von diesen allen, um die guten Damen nicht gegen mich aufzubringen, der ich an allen diesen Lästerungen keinen Teil nehme.
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