9) Noch etwas über das Betragen gegen Subalterne.

Begegne Deinen Untergebenen liebreich, ohne Dein Ansehn bei ihnen zu verlieren. Es taugt nie, wenn die Subalternen sich ihren Vorgesetzten unentbehrlich machen, und verächtlich wird der Chef eines Departements, der, weil er selbst nicht arbeiten will oder nicht arbeiten kann, sich auf die Untergebenen verlassen muß; da er dann nicht Ansehn und nicht Mut genug behält, einen nachlässigen oder eigensinnigen Sekretär an seine Pflicht zu erinnern, sondern sich alles muß gefallen lassen, was dieser gut findet vorzunehmen oder zurückzulegen.

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Über den Umgang mit Menschen

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Drittes Buch
Über den Umgang mit Geringern.
9) Noch etwas über das Betragen gegen Subalterne.

1) Der Leser wird zum Teil auf das verwiesen, was im siebenten Kapitel des zweiten Teils ist gesagt worden.
2) Man sei höflich gegen Geringre, auch dann, wenn man ihrer nicht bedarf! Man ehre das Verdienst, auch im niedern Stande, auch in Gegenwart der Großen, und aus reiner Absicht!
3) Aber diese Höflichkeit sei weder übertrieben noch beleidigend noch abgeschmackt!
4) Man hüte sich vor grenzenloser Vertraulichkeit gegen Leute, die keine
5) Man soll sich im Wohlstande nicht rächen, wenn Leute von niederm Stande uns im Unglücke nicht geachtet, sondern unsern mächtigen Feinden gehuldigt haben. Erziehung haben!
6) Man soll sie nicht mit leeren Versprechungen, nicht mit falschen Hoffnungen täuschen.
7) Man muß auch abschlagen können.
8) Zu viel Aufklärung taugt nicht für niedre Stände.
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