1) Der Leser wird zum Teil auf das verwiesen, was im siebenten Kapitel des zweiten Teils ist gesagt worden.
Im siebenten Kapitel des zweiten Teils dieses Werks habe ich von dem Betragen des Herrn gegen den Diener und von den Pflichten geredet, welche der Vornehmere auf sich hat, denen, die vom Schicksale bestimmt sind, in Unterwürfigkeit zu leben, ihr Dasein leicht und süß zu machen. Ich verweise also zuerst die Leser dahin und füge hier nur noch einige Regeln für den Umgang mit solchen Personen hinzu, die zwar nicht in unsern Diensten, aber doch der Geburt, dem Vermögen oder andern bürgerlichen Verhältnissen nach tiefer als wir stehen.
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