1) Der Leser wird zum Teil auf das verwiesen, was im siebenten Kapitel des zweiten Teils ist gesagt worden.

Im siebenten Kapitel des zweiten Teils dieses Werks habe ich von dem Betragen des Herrn gegen den Diener und von den Pflichten geredet, welche der Vornehmere auf sich hat, denen, die vom Schicksale bestimmt sind, in Unterwürfigkeit zu leben, ihr Dasein leicht und süß zu machen. Ich verweise also zuerst die Leser dahin und füge hier nur noch einige Regeln für den Umgang mit solchen Personen hinzu, die zwar nicht in unsern Diensten, aber doch der Geburt, dem Vermögen oder andern bürgerlichen Verhältnissen nach tiefer als wir stehen.

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Über den Umgang mit Menschen

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Drittes Buch
Über den Umgang mit Geringern.
1) Der Leser wird zum Teil auf das verwiesen, was im siebenten Kapitel des zweiten Teils ist gesagt worden.

2) Man sei höflich gegen Geringre, auch dann, wenn man ihrer nicht bedarf! Man ehre das Verdienst, auch im niedern Stande, auch in Gegenwart der Großen, und aus reiner Absicht!
3) Aber diese Höflichkeit sei weder übertrieben noch beleidigend noch abgeschmackt!
4) Man hüte sich vor grenzenloser Vertraulichkeit gegen Leute, die keine Erziehung haben!
5) Man soll sich im Wohlstande nicht rächen, wenn Leute von niederm Stande uns im Unglücke nicht geachtet, sondern unsern mächtigen Feinden gehuldigt haben.
6) Man soll sie nicht mit leeren Versprechungen, nicht mit falschen Hoffnungen täuschen.
7) Man muß auch abschlagen können.
8) Zu viel Aufklärung taugt nicht für niedre Stände.
9) Noch etwas über das Betragen gegen Subalterne.
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