18) Aufführung gegen einen gestürzten Großen.
Wenn Dein Beschützer, wenn ein Großer, dem Du in der Zeit seines äußern Glücks aus Not, Höflichkeit, Politik oder gutem Willen gehuldigt hast, von seiner Höhe herabstürzt, wenn er Stand, Vermögen, Einfluß oder Glanz verliert, so schlage Dich nicht zu der Partei der Niederträchtigen, die dem Unglücklichen, der ihnen zu nichts mehr helfen kann, den Rücken zukehren. Verdient er Deine Hochachtung, so zeige ihm nun mit doppeltem Eifer, daß Dein Herz nicht von der Stimme des Pöbels abhängt; ist er aber Deiner Zuneigung unwert, so schone seiner wenigstens darum, weil er von jedermann verlassen ist und also zu Mißhandlungen schweigen muß. Räche Dich auch eben deswegen nie an dem, von welchem Du verfolgt, gedrückt worden, solange er Gewicht hatte. Sammle vielmehr feurige Kohlen auf sein Haupt, damit er in sich gehe und womöglich durch Großmut gebessert werde.
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